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Das Erneuerbare Energien Gesetz verpflichtet Energieversorger zur Abnahme und Vergütung des solar erzeugten Stromes. Die Vergütung richtet sich nach Bauart: Freifläche, Dach oder Fassade. Nach der Menge des abgelieferten Stroms und nach dem Inbetriebnahmejahr. Grundsätzlich wird die Vergütung vom Energieversorger für 20 Jahre plus dem anteiligen Inbetriebnahmejahr bezahlt.
Allerdings gilt: die Vergütung sinkt im nächsten Jahr für Neueinsteiger um 8%. Wer sich also 2009 entscheidet, der nimmt den Einstiegssatz für 20 Jahre plus anteiliges Inbetriebnahmejahr dauerhaft mit. Fazit: Es lohnt sich immer bei den Ersten zu sein.
Vergütung 2010
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